Holzheizungen, Kamine und Öfen stehen seit Jahren im Spannungsfeld zwischen Tradition, Klimaschutz und moderner Heiztechnik. Für viele Hausbesitzer sind sie ein wichtiger Bestandteil des Wohnkomforts, für andere sogar eine zentrale Wärmequelle. Ab 2026 verschärft sich jedoch der rechtliche Rahmen spürbar. Neue Vorgaben zielen darauf ab, Emissionen zu senken und die Nutzung sauberer Heiztechnik voranzubringen. Das sorgt für Unsicherheit: Müssen bestehende Anlagen nachgerüstet werden, dürfen sie weiterbetrieben werden oder droht die Stilllegung?
Fest steht: Ein pauschales Verbot von Holzheizungen, Kaminen oder Öfen gibt es nicht. Dennoch werden viele ältere Feuerstätten ab 2026 genauer geprüft. Entscheidend ist, ob sie die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten und technisch auf dem aktuellen Stand sind. Besonders im Fokus stehen Feinstaub und Kohlenmonoxid, da diese Schadstoffe maßgeblich zur Luftbelastung beitragen.
Warum Holzheizungen stärker reguliert werden
Holz gilt zwar als nachwachsender Rohstoff, doch seine Verbrennung ist nicht automatisch emissionsarm. Vor allem ältere Öfen und Kamine arbeiten ineffizient und stoßen deutlich mehr Schadstoffe aus als moderne Geräte. In dicht besiedelten Gebieten kann das die Luftqualität erheblich beeinträchtigen. Gleichzeitig verfolgt Deutschland ambitionierte Klimaziele, die auch den Gebäudesektor betreffen. Holzheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt, müssen aber sauberer und effizienter betrieben werden als früher.
Ab 2026 greifen deshalb strengere Anforderungen aus dem Immissionsschutzrecht sowie aus dem Gebäudeenergiegesetz. Sie betreffen sowohl bestehende als auch neue Anlagen, wobei Altgeräte besonders häufig unter Handlungsdruck geraten.
Welche Holzheizungen und Feuerstätten betroffen sind
Betroffen sind vor allem sogenannte Einzelraumfeuerstätten. Dazu zählen klassische Holzöfen, moderne Kaminöfen mit großer Sichtscheibe sowie offene Kamine. Auch Kachelöfen und Grundöfen fallen unter die Regelungen, wobei hier Sonderregelungen gelten können, da sie oft handwerklich individuell errichtet wurden und eine andere Speicher- und Abbrandtechnik besitzen.
Klassische Holzöfen und Kaminöfen werden meist mit Scheitholz oder Holzbriketts betrieben. Viele Modelle, die vor mehreren Jahrzehnten installiert wurden, erreichen die heutigen Emissionsstandards nicht mehr. Ab 2026 kann für solche Geräte ein Nachweis erforderlich sein, dass sie die zulässigen Grenzwerte einhalten. Fehlt dieser Nachweis oder liegen die gemessenen Werte darüber, droht die Stilllegung.
Offene Kamine nehmen eine Sonderrolle ein. Sie gelten schon heute nicht als vollwertige Heizsysteme, sondern dürfen nur gelegentlich genutzt werden, etwa zu dekorativen Zwecken. Diese Einschränkung bleibt auch ab 2026 bestehen. Eine regelmäßige Nutzung als Hauptwärmequelle ist weiterhin nicht zulässig.
Kachelöfen und Grundöfen speichern Wärme über lange Zeit und geben sie gleichmäßig ab. Viele dieser Anlagen sind sehr langlebig und handwerklich hochwertig gebaut. Je nach Baujahr und technischer Ausführung können sie von bestimmten Nachrüstpflichten ausgenommen sein, insbesondere wenn eine technische Anpassung nicht möglich oder unverhältnismäßig wäre.
Auch Pelletöfen und Pelletheizungen zählen zu den Holzheizungen. Sie gelten als besonders effizient, da sie automatisch beschickt werden und die Verbrennung genau geregelt ist. Moderne Anlagen erfüllen die aktuellen Anforderungen in der Regel bereits und bleiben auch über 2026 hinaus zulässig, sofern sie ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden.
Nachrüsten: Wann es sinnvoll ist
Nachrüsten bedeutet, eine bestehende Feuerstätte technisch so anzupassen, dass sie die vorgeschriebenen Emissionswerte einhält. In vielen Fällen kann dies durch den Einbau von Feinstaubfiltern, verbesserter Luftführung oder moderner Abgasnachbehandlung geschehen. Auch kleinere Maßnahmen wie der Austausch von Dichtungen oder Brennraumelementen können die Verbrennung verbessern.
Ob sich eine Nachrüstung lohnt, hängt vom Alter und Zustand des Ofens ab. Bei vergleichsweise jungen Geräten kann sie eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. Sehr alte Öfen lassen sich dagegen oft nur mit hohem Aufwand anpassen, sodass ein Austausch gegen ein neues, emissionsarmes Modell langfristig günstiger ist.
Stilllegen: Wann kein Weg daran vorbeiführt
Eine Stilllegung wird dann erforderlich, wenn ein Ofen oder Kamin die Grenzwerte dauerhaft überschreitet und keine technisch oder wirtschaftlich sinnvolle Nachrüstung möglich ist. Auch fehlende Nachweise über die Einhaltung der Emissionsanforderungen können dazu führen, dass ein Gerät nicht weiterbetrieben werden darf.
Der bevollmächtigte Schornsteinfeger spielt hierbei eine zentrale Rolle. Er prüft Feuerstätten regelmäßig, misst Abgaswerte und informiert Eigentümer darüber, ob Handlungsbedarf besteht. Wer frühzeitig das Gespräch sucht, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Bedeutung des Gebäudeenergiegesetzes ab 2026
Neben dem Immissionsschutz gewinnt auch das Gebäudeenergiegesetz an Bedeutung. Es schreibt für neue Heizungsanlagen vor, dass ein erheblicher Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen muss. Holzheizungen können diese Anforderung erfüllen, insbesondere wenn sie effizient arbeiten oder in Kombination mit anderen Systemen wie Wärmepumpen oder Solarthermie eingesetzt werden.
Für bestehende Holzöfen bedeutet das zwar keine sofortige Austauschpflicht, doch bei einer Erneuerung oder beim Einbau einer neuen Heizung müssen die Vorgaben berücksichtigt werden. Reine Einzelöfen bleiben vor allem als Zusatzheizung relevant, während zentrale Holzheizungen stärker in ganzheitliche Energiekonzepte eingebunden werden.
Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Wer einen Holzofen, Kamin oder eine Holzheizung besitzt, sollte sich frühzeitig mit dem eigenen Gerät beschäftigen. Wichtig ist zu klären, wie alt die Anlage ist, welche Emissionswerte sie erreicht und ob entsprechende Nachweise vorliegen. Ein Beratungsgespräch mit dem Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Auch das Nutzerverhalten spielt eine große Rolle. Trockenes, naturbelassenes Holz, eine saubere Feuerführung und regelmäßige Wartung tragen erheblich dazu bei, Emissionen zu senken und die Lebensdauer des Ofens zu verlängern.
Anpassung statt Abschied vom Holzfeuer
Die Regelungen ab 2026 bedeuten keinen Abschied vom Heizen mit Holz, wohl aber eine klare Richtung: Alte, emissionsstarke Öfen und Kamine haben langfristig keine Zukunft. Moderne Holzheizungen, Kaminöfen und Pelletanlagen können dagegen weiterhin eine Rolle spielen, wenn sie effizient, sauber und verantwortungsvoll betrieben werden.
Für viele Hausbesitzer stellt sich daher nicht die Frage, ob Holzheizungen grundsätzlich verboten werden, sondern wie sie ihre bestehende Anlage zukunftssicher machen. Wer rechtzeitig prüft, nachrüstet oder modernisiert, kann auch über 2026 hinaus die Wärme und Atmosphäre eines Holzfeuers genießen – im Einklang mit Umwelt- und Klimaschutz.





















