Der Einbau eines Treppenlifts kann für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen entscheidend sein, um die Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu bewahren. Die Kosten für solche Maßnahmen können jedoch erheblich sein. In Deutschland existieren verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Im Jahr 2025 haben sich einige dieser Programme geändert oder wurden eingestellt. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse der Pflegekasse: Bis zu 4.180 Euro pro Person
Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, zu denen auch der Einbau von Treppenliften zählt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der maximale Zuschuss pro pflegebedürftiger Person mit anerkanntem Pflegegrad 4.180 Euro. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann der Gesamtzuschuss bis zu 16.720 Euro betragen.
Voraussetzungen:
- Vorliegen eines Pflegegrads (1 bis 5)
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Nachweis der Notwendigkeit durch einen Kostenvoranschlag
Antragstellung:
Der Antrag muss vor dem Einbau des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nach Vorlage der Rechnung.
KfW-Förderung: Investitionszuschuss 455-B eingestellt
Das Förderprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bot bisher Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, einschließlich Treppenlifte. Im Jahr 2025 wurde dieses Programm jedoch eingestellt, und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.
Alternative: KfW-Kredit 159
Als Alternative steht weiterhin der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ zur Verfügung. Dieser Kredit kann für Maßnahmen zur Barrierereduzierung, einschließlich des Einbaus von Treppenliften, genutzt werden. Die maximale Darlehenssumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Regionale Förderprogramme: Unterstützung auf Landesebene
Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für barrierefreie Umbauten an. Diese können Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Einbau von Treppenliften umfassen. Die Förderbedingungen variieren je nach Region.
Beispiele:
- Nordrhein-Westfalen: Die NRW.BANK bietet das Programm „NRW.BANK.Wohnraum modernisieren“ mit Zuschüssen von bis zu 10.000 Euro.
- Hessen: Die WI-Bank fördert den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit bis zu 30.000 Euro, wobei für einzelne Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts der Zuschuss auf 6.500 Euro begrenzt ist.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, bei der zuständigen Landesbank oder Kommune nach regionalen Fördermöglichkeiten zu fragen.
Steuerliche Vorteile: Außergewöhnliche Belastungen geltend machen
Die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Steuerlast führen. Voraussetzung ist in der Regel ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
- Antrag vor Beginn der Maßnahme: Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt und genehmigt wird.
- Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag ist in der Regel erforderlich.
- Kombination von Fördermitteln: Die Kombination verschiedener Fördermittel ist möglich, jedoch müssen die jeweiligen Bedingungen beachtet werden.
Ausblick: Bedeutung der Förderungen für barrierefreies Wohnen
Die finanzielle Unterstützung durch Pflegekassen, Förderbanken und regionale Programme spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung barrierefreier Wohnlösungen. Insbesondere der Einbau von Treppenliften ermöglicht es vielen Menschen, ihre Mobilität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erhalten. Trotz der Einstellung einiger Förderprogramme bleibt die Unterstützung durch Pflegekassen und regionale Initiativen ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumanpassung.