Beim Betongold-Kauf: Formalitäten nicht unterschätzen

23.04.2015 | MAGAZIN

Beim Immobilienkauf gibt es viel zu beachten. Doch es lohnt sich: Denn wer kauft oder baut, schafft langfristige Werte und kann das Objekt als aktuell beste Investition sehen, die der Markt hergibt. Zu beachten ist allerdings, dass der Kaufvertrag keine Lücken aufweist, und dabei spielt der Notar eine wichtige Rolle.

Kaufvertrag: je exakter, desto besser

Ist die Finanzierung Immobilienkaufs in trockenen Tüchern, steht dem Aufsetzen des Kaufvertrags nichts im Wege. Den Anfang macht der Kaufvertragsentwurf: Er ist die erste Skizze des späteren Kaufvertrags und je detaillierter der Entwurf ausgearbeitet ist, desto schneller kann die eigentliche Transaktion stattfinden. Der Vertrag enthält unter allem alle wichtigen Kennzahlen der Immobilie, etwa Wohnfläche, Kaufpreis und genaue Lage.

Beim finalen Notartermin verliest dieser den Vertrag und gibt beiden Parteien erneut die Möglichkeit, in einzelnen Punkten zu widersprechen, falls Unklarheiten auftreten oder einige Punkte unerwartet vom Plan abweichen. Idealerweise sollte es dazu jedoch nicht kommen – werden alle Formalitäten im Vorfeld detailliert und verbindlich gesprochen, erfüllt der Kaufvertrag die Vorstellungen beider Seiten.

Wichtig: Bezugsurkunde und Teilungserklärung

In der Bezugsurkunde sind alle Rechte und Pflichten des künftigen Besitzers innerhalb der Eigentümergemeinschaft geregelt. Beim Bau oder Kauf eines alleinstehenden Einfamilienhauses entfällt dieser Punkt folglich, doch der größte Teil aller Immobilienkäufe betrifft einzelne Wohnungen, die wiederum Teil einer Eigentümergemeinschaft sind.

Ebenfalls wichtig ist die Teilungserklärung: Mit ihr wird der eigene Besitz innerhalb des gesamten Objekts exakt festgelegt. Neben den Grenzen der Wohnung gehören dazu auch Bereiche wie Keller oder eine eventuell vorhandene Waschküche.

Wer darf den Notar aussuchen?

Ein Notar kommt als unabhängiger Berater ins Spiel und ist deswegen unparteiisch. Im Normalfall agiert der Notar als Aufsichtsperson über den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, als solcher beglaubigt er den Kauf und erklärt mit seiner Unterschrift offiziell, dass beide Seiten rechtlich abgesichert sind. Können sich beide Parteien allerdings nicht auf einen Notar einigen, so ist es möglich, zwei Notare zu beauftragen. Besonders praktisch ist das nicht, da umso mehr Papierwerk anfällt und die Kommunikation komplizierter wird; der gesamte formelle Aufwand steigt in diesem Fall immens an.

Möglich (und rechtlich zulässig) ist es trotzdem – allerdings hat es sich als Standard etabliert, dass der Käufer den Notar auswählt und der Verkäufer dieser Wahl zustimmt.

Notarkosten und weitere Posten

Der Notar schlägt mit etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Dazu kommt die Grunderwerbssteuer, deren Höhe je nach Bundesland variiert. In Brandenburg wird sie zum 1. Juli auf 6,5 Prozent angehoben – die Kosten sind also durchaus erheblich. Auch in anderen Bundesländern wird mit steigenden Quoten gerechnet. Hat der Käufer einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, steht die übliche Maklercourtage an – und damit erneut ein einstelliger Prozentanteil.

In der Summe sollten also gut und gerne 10 Prozent des Kaufpreises für weitere Ausgaben eingeplant werden; nur wer dies in der Kalkulation von Anfang an beachtet, kann sich in der Folge beruhigt zurücklehnen.

An Bauherren: nicht am falschen Ende sparen

Tipp zum Abschluss: Wer selber baut, sollte dort ebenfalls die nötige Vorsicht walten lassen. Schäden am Haus sind teuer und entstehen oft durch zu knappe Kalkulation bzw. den Wunsch, möglichst viel Geld zu sparen. An der Bausubstanz ist das jedoch nicht empfehlenswert, denn nachträgliche Schäden können erhebliche Kosten verursachen, sodass die Finanzierung umso mehr aus den Fugen gerät.

Bildnachweis: tkoch | pixabay.com

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