Bausparverträge: Funktion, Schritte und Sicherheiten

22.12.2016 | MAGAZIN

Bausparverträge: Funktion, Schritte und Sicherheiten

22.12.2016 | MAGAZIN

Mit Bausparverträgen findet sich eine der traditionellen Formen der Finanzierung von Wohneigentum. Das Kernprinzip besteht aus einer Gemeinschaft von Kreditnehmern und Ansparern, die günstige Kreditzinsen und gute Konditionen ermöglicht. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) die ehemals von den meisten Bausparkassen erhobene Darlehensgebühr aufgehoben. Damit wird das Bausparen attraktiver und einige Kunden können mit einer Rückzahlung der Gebühren rechnen. Aktuell bleibt die Frage, welche Schritte zum Bausparkredit führen und was es dabei zu beachten gilt.

Grundsätzliches Funktionsprinzip

In Deutschland ist das Bausparen schon seit dem 19. Jahrhundert eine bekannte Finanzierungsform. Ursprünglich bildeten Arbeiter und Angestellte eine Gemeinschaft zur Verwirklichung von Wohneigentum. Wenn sämtliche Bauinteressenten einzeln Geld anlegen, können alle Sparer erst am Ende der Sparphase mit dem Bau beginnen. Zahlen indes alle in einen gemeinsamen Topf ein, so ist der erste schon nach einer deutlich kürzeren Spardauer imstande, zu bauen. Auch die durchschnittliche Wartezeit, bis das Vorhaben realisiert werden kann, verkürzt sich für jeden. Seit diesen Anfängen hat sich am Grundprinzip wenig verändert und so besteht der Bausparvertrag auch heute noch aus bestimmten Phasen.

Die Schritte zum Bauspardarlehen

Zunächst gilt es, einen Bausparvertrag zu beantragen. Dies kann über den Außendienst der Bausparkassen sowie über die Sparkassen erfolgen. Im Vorfeld eines Antrags sollten sich Interessenten über die damit verfolgten Ziele genau im Klaren sein. Die im Rahmen späterer Vertragsabwicklung relevanten Umstände werden bereits mit dem Vertragsschluss festgelegt. Zu diesen Bedingungen gehören etwa die Bausparsumme und der Tarif. Beide Entscheidungen hängen von individuellen Zielen ab. So gibt es etwa Kunden, die Kunden, die genaue Finanzierungsabsichten hegen, etwa zum Kauf oder zum Bau von Wohneigentum. Andere Kunden beabsichtigen eine kurzfristige Finanzierung, etwa die von Modernisierungs- oder Sanierungsvorhaben. Andere Kunden wollen wiederum eine langfristige Geldanlage. In Abhängig von persönlichen Zielen werden unterschiedliche Tarife angeboten.

Gleichfalls relevant ist die Entscheidung für eine Bausparsumme. Diese beinhaltet neben dem Bauspardarlehen das Bausparguthaben. Die Summe sollte den individuellen Plänen sowie der Finanzierungskraft des Antragstellers angemessen sein.

Besparung

Um Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen zu haben, muss der Bausparvertrag zunächst bespart werden. Die Sparsummen sollten hierbei der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit angepasst sein. Eine Pflicht zum Sparen besteht nicht, obwohl eine Mitgliedschaft in der solidarischen Gemeinschaft der Bausparer besteht. Der Regel-Sparbetrag, wie er den Bausparbedingungen zu entnehmen ist, stellt keinen Pflichtbeitrag, sondern nur einen empfohlenen Sparbeitrag dar. Bei Einhaltung erhalten Bausparer in absehbarer Zeit die Zuteilungstarife des Bausparvertrages. Darüber hinaus sind Sonderzahlungen über den Regel-Sparbetrag hinaus möglich, sofern nicht explizit ausgeschlossen. Während der Besparungszeit wird das angesammelte Bausparguthaben verzinst.

Die letztliche Zuteilung des Bausparvertrags meint die Bereitstellung der Summe, die aus den Mitteln der Zuteilungsmasse zustande kommt. Grundsätzlich sind die notwendigen Mittel für die Zuteilung nicht ausreichend. Zur Gewährleistung der Finanzierungswünsche der gesamten Gemeinschaft der Bausparer haben Bausparkassen daher genaue Voraussetzungen für die Zuteilung definiert. Auf diese Weise soll eine gerechte Verteilung vorhandener Mittel möglich sein.
Diese Voraussetzungen umfassen im Wesentlichen:

– eine Mindestansparzeit von 18 bis 48 Monaten (tarifabhängig)
– eine Mindest-Ansparsumme von 40 Prozent bis 50 Prozent der Bausparsumme (tarifabhängig)
– eine hinreichende Bewertungszahl

Sicherheiten bei der Darlehensvergabe

Im Allgemeinen wird ein Bausparkredit mit einer Grundschuld besichert. Diese ist in der Regel erst nachrangig einzutragen. Die Grundschuld kann neu bestellt werden oder eine schon bestehende an die Bausparkasse abgetreten werden. Auch eine andere Sicherstellung des Bauspardarlehens ist möglich, etwa in Form der Verpfändung von Wertpapieren oder über eine Bürgschaft einer Bank.

Bei geringeren Beträgen bis zu 15.000 Euro entscheiden sich einige Bausparkassen dazu, auf eine Besicherung zu verzichten. Voraussetzung hierfür ist, dass Bausparer über belastbaren Grundbesitz verfügen und eine Negativerklärung abgeben, diesen nicht zu verkaufen oder zu belasten. Ebenso gibt es Blanko-Darlehen anderer Bausparkassen, die bis 10.000 Euro ohne Sicherheiten auskommen.

Fazit

Auch heute stellt das Bausparen noch eine attraktive Finanzierungsform dar, die aufgrund günstiger Darlehen und der großen Sparsicherheit besonders für die Immobilienfinanzierung geeignet ist. Auch für Kunden, die sich über den Erwerb von Immobilieneigentum noch unklar sind können Bausparverträge als alternative Sparanlage interessant sein. Staatliche Förderungen wie etwa die Wohnungsbauprämie sprechen überdies für das Bauspardarlehen.

Bildnachweis: Meditations / pixabay.com

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