Nachträgliche Bauschäden durch falsche Bauausführung

01.04.2015 | MAGAZIN

Im Verlauf der deutschen Immobilien-Hochkonjunktur haben sich die Schäden am Neubau durch mangelhafte Bauausführung nahezu verdoppelt. Die meisten Käufer einer Immobilie geben einem Neubau den Vorzug, weil diese den Irrglauben erliegen, dass sie kaum Arbeit oder Ärger mit der Instandhaltung des Neubaus haben. Die Realität sieht leider anders aus: Die Bauherren haben in Wirklichkeit mit einer neuen Immobilie mitunter hohe Unkosten und viel Ärger am Hals. Bauexperten sind sich diesbezüglich einig und sehen die Ursachen hierfür in den doch sehr festen Vorschriften, die den gesamten Energieverbrauch verringern sollen.

In vielen Fällen treten die Haustechnik sowie die Wärmedämmung unter den vermeldeten Versicherungsschäden auf. Die Begründung hierfür liegt klar auf der Hand. Die wiederverwertbare Energieverordnung, die schon mehrfach erweitert wurde, behindert und blockiert die Bauherren den Anschein nach, mängelfreie Arbeit abzuliefern.

Charakteristische Schadmängel im Neubau

1. Rohbau, Dachkonstruktion sowie Statik
2. mangelhafte Bau- und Leistungsbeschreibung
3. mangelhafte Türen und Fenster/luftdichte Ebene
4. Fassade
5. Innenausbau, Innenputz
6. Gebäudeabdichtung

Tricks der Handwerker

1. zu hohe Kosten für die Anfahrt
2. unrealistische Materialberechnung
3. Material wird eingespart
4. Zusätzliche Arbeiten die unnötig sind
5. Lohnzuschläge
6. Überhöhte Endabrechnung

Bauschäden nach Fertigstellung des Neubaus

Dass die Bauschäden sich aus Gründen der steigenden Bautätigkeit erhöht haben, ist nur zum Teil richtig. Laut Studie haben die Schadensfälle auch in der Zeit zugenommen, in den die Bautätigkeit verringert war. Das bedeutet, dass nur jeder fünfte Schaden während der Bauphase entsteht. Fast alle anderen Bauschäden werden im Verlauf des ersten Jahres nach Fertigstellung vom Bauherrn gemeldet. Mit den darauffolgenden Jahren nehmen auch wieder die gemeldeten Schadensfälle wieder ab. Und rund 10 % der der Schäden am Neubau werden erst nach den 5 Jahren Gewährleistungspflicht entdeckt und der Versicherungsanstalt gemeldet.

Bildnachweis: Jan-Mallander | pixabay.com

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