Erst grübeln, dann dübeln

30.07.2012 | MAGAZIN

Erst grübeln, dann dübeln

30.07.2012 | MAGAZIN

Wenn Mieter Veränderungen an ihrer Wohnung vornehmen wollen, ist zuvor in vielen Fällen die Genehmigung des Vermieters erforderlich – aber nicht immer. So lange der Mietvertrag läuft, hat der Vermieter auf die Farbe der Wände beispielsweise keinen Einfluss. Wer allerdings leuchtend grüne Wände schön findet, muss damit rechnen, dass er diese beim Auszug in einer neutralen Farbe streichen muss – auch wenn eigentlich gar keine Renovierung bei Auszug gefordert wäre.

Wer zum Beispiel eine Einbauküche installieren lässt, muss dafür zunächst einmal keine Genehmigung haben. Anders sieht es schon aus, wenn dafür Veränderungen an der Installation vorgenommen werden sollen. Grundsätzlich gilt: Alles, was mit Dübeln erledigt werden kann, muss auch der pingeligste Vermieter dulden – nicht aber, dass die Einbauten nach dem Auszug in der Wohnung verbleiben.

Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind z.B. Verbreiterung von Türen, Durchbrüche, Badumbau, Einbau neuer Fenster. Wer nun jetzt meint, der Vermieter müsse doch froh sein, wenn der Mieter selbst aktiv wird, der irrt. Dass der Vermieter gefragt werden möchte, ist keine Willkür. Schließlich ist ja auch zu klären, was denn mit den Umbauten nach dem Auszug passiert oder wer haftet, wenn der Umbau nicht fachmännisch erfolgt und zu Bau- oder gar Personenschäden führt. Ganz nebenbei darf wegen wertsteigernder Umbauten durch den Mieter die Miete nicht erhöht werden – ganz anders, als wenn der Vermieter diese durchgeführt hätte. Auch das kann durchaus ein Grund sein, dass die geplanten Umbauten auf wenig Gegenliebe stoßen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Umbauten zu genehmigen. Genehmigt er sie, kann er trotzdem den Rückbau bei Auszug verlangen.

Anders ist es, wenn es sich um Umbauten zu einer barrierefreien Wohnung handelt. Diesen behinderten- oder altengerechten Umbauten darf der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern. Aber den Rückbau darf er auch hier verlangen. Mehr noch: Er kann sogar eine Sicherheitsleistung für den Rückbau bei Auszug verlangen.

Weitere Beiträge

Von Tradition bis Moderne: Gardinen-Trends im Wandel der Zeit

Gardinen und Vorhänge sind mehr als reine Fensterverkleidungen – sie sind Ausdruck von Stil, Persönlichkeit und Funktionalität. Durch ihre Wandelbarkeit begleiten sie seit Jahrhunderten den Wohnbereich und passen sich stets an neue Designströmungen und...

Mitwachsende Kindermöbel helfen sparen

Natürlich ist die Freude der werdenden Eltern über die bevorstehende Geburt groß, aber schon bei der passenden Einrichtung kommen viele Fragen auf. Welche Möbel sind für ein Kinderzimmer ideal? Genügen ein normales Babybett und eine ebensolche Wickelkommode oder...

So kann man Brände vermeiden

Wenn ein Feuer in Ihrem Haus ausbricht, haben Sie weniger als zwei Minuten Zeit, einen sicheren Fluchtweg zu finden. Rauch kann ein Haus innerhalb weniger Minuten ausfüllen, und in weniger als 30 Sekunden kann eine kleine Flamme zu einem großen Feuer werden. Es ist...

Möbel aus Baumstämmen bauen

Ganz im Zeichen der Nachhaltigkeit zeigt "Heart for children" 15 unterschiedliche Ansätze, welche Möbel und Dekorationen aus Baumstämmen gefertigt werden können. Dabei wäre bei einigen Stücken, wie einer Uhr eine Bauanleitung hilfreich. Andere Möbel, wie kleine...

Mit Fantasie ein nettes Gartenhaus selbst gebaut

Wenn Sie als Hobbyhandwerker eine neue Herausforderung suchen und Sie sich gerne in der Natur aufhalten, ist der Bau von Gartenhäusern geradezu ideal. Gartenhäuser bieten mehrere Möglichkeiten, sie zu nutzen. Ob es als romantisches Sommerhäuschen, als Quartier für...

Design trifft Mobilität: Aluminium-Möbel im Aufwind

Die Möbelwelt zeigt sich zunehmend offen für unkonventionelle Materiallösungen. Aluminium, bisher vor allem aus der Reise- und Technikbranche bekannt, findet vermehrt Eingang in das Wohnumfeld. Jüngste Kooperationen zwischen bekannten Marken zeigen, wie vielseitig...