Maklergebühren: Wer wann wieviel zahlt

05.12.2022 | MAGAZIN

Courtage, Maklergebühr oder Provision? Unter anderem die verschiedenen Bezeichnungen sorgen bei Immobilienverkäufern und -käufern für Verwirrung. Aber auch die Veränderungen der Gesetzeslage in den letzten Jahren lassen viele Laien nur noch Bahnhof verstehen. Vor allem die Frage, wer welche Kosten übernehmen muss, lässt viele Menschen unsicher zurück.

Fakt ist auf jeden Fall: Nimmt man bei dem Verkauf einer Immobilie die Dienste von professionellen Maklern zur Hilfe, dann entstehen selbstverständlich Kosten für dessen Arbeits- und Zeitaufwand. Doch wer muss denn nun für diese Gebühren aufkommen?

In Deutschland ist 2020 ein neues Gesetz in Kraft getreten

Früher haben Immobilienverkäufer die kompletten Kosten eines Maklers auf den Objektkäufer umlegen können. Dies ist zur Entlastung von privaten Immobilienkäufern seit Dezember 2020 nicht mehr zulässig. Seither muss die Maklergebühr zu gleichen Teilen zwischen den beiden beteiligten Parteien aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt beim Erwerb bzw. der Veräußerung von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern.

Achtung: Dieses Gesetz, das die Begleichung der Maklergebühr regelt, gilt ausschließlich beim Abschluss von Kaufverträgen zwischen Privatpersonen. Werden Mehrfamilienhäuser gewerblich veräußert, unbebaute Grundstücke oder Gewerbeeinheiten verkauft, dann gilt die Pflicht zur Aufteilung der Kosten nicht. Heißt, dass in diesen Fällen nach wie vor über die anteilige Übernahme zwischen den zwei beteiligten Parteien verhandelt werden kann.

So kommt die Höhe von Maklergebühren zustande

Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist der tatsächliche Verkaufspreis der Immobile. Von der Verkaufssumme betragen die Kosten des Maklers mindestens 3, 57 % und höchstens 7, 14 %. Abhängig ist die Höhe des finanziellen Aufwands für den Makler zudem vom Bundesland, in welchem die Transaktion stattfinden soll. Ausschlaggebend sind also letztendlich sowohl der Verkaufspreis als auch der Standort des Objekts.

Schriftlich festgelegt wird die Gebühr im Übrigen im Maklervertrag. Zu entrichten ist diese dann sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer erst dann, wenn der Kaufvertrag von beiden Parteien während des entsprechenden Termins beim Notar unterzeichnet wurde. Tipp: Möchte man sich vor dem Kauf eines Objekts oder dem Verkauf einer Immobilie möglichst exakt über die zu erwartenden Gebühren informieren, dann empfiehlt sich die Anwendung einer Maklersoftware. Eine solche stellt nach der Eingabe aller wichtigen Informationen eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten dar.

Lassen sich die Gebühren für den Makler umgehen?

Nimmt man die Unterstützung eines Maklers beim Verkauf einer Immobilie in Anspruch, dann führt um die Bezahlung der im Verkaufsprozess entstandenen Kosten nichts drum herum. Der Anspruch auf Gebühren für Makler ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und somit gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch hat man die Möglichkeit die Höhe der Provision zu verhandeln, da in Deutschland schließlich eine Vertragsfreiheit gilt. Man sollte abwägen, ob sich hier Bemühungen lohnen können oder ob man mit einer vorzeitigen Einwilligung besser fährt.

Verhandlungen über die Höhe der Gebühr mit dem Makler müssen allerdings zwingend rechtzeitig erfolgen, da diese ausschließlich vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags gültig sind. Kaufinteressenten haben jedoch in der Regel weniger gute Chancen, vor allem wenn die gewollte Immobilie begehrt ist. Dann findet sich normalerweise ein Erwerber, der zur Zahlung der festgelegten Gebühr bereit ist.

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