Das ist eine gute Frage, es gibt aber bestimmte Richtlinien die man diesbezüglich unbedingt einhalten sollte. Wer mit einem Umzugshelfer diese Angelegenheit über die Bühne bringt, der ist zumindest größtenteils auf der sicheren Seite. In der Regel ist es so, dass der Unternehmer für Schäden die in seinem Verantwortungsbereich passieren, auch haftet. Das beginnt mit Beginn der Übernahme der Möbel und Gegenstände und endet mit der Abstellung am Zielort.
Ausnahmen
Es gibt diesbezüglich allerdings auch Ausnahmen. Nicht versichert sind zum Beispiel Pflanzen oder Tiere, sowie auch Schmuck oder andere Wertgegenstände. Diese sind extra zu versichern, bzw. anderweitig zu transportieren.
Ebenfalls fällt der Versicherungsschutz seitens des Unternehmers weg, wenn Schäden durch höhere Gewalt, oder durch unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Das trifft unter anderem bei Blitzeis oder Schäden wie Verkehrsunfälle ein, die durch Fremdschuld verursacht wurden. In letzterem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel die entstandenen Kosten. Werden Schäden durch Dritte verursacht, diese aber nicht ermittelt, dann haftet der Spediteur ebenfalls nicht.
Transportversicherung
Auf der sicheren Seite bezüglich ausreichendem Versicherungsschutz bei Umzug und Möbelschaden ist man, wenn man eine sogenannte Transportversicherung bereits im Vorfeld abschließt. Diese bietet auch Versicherungsschutz bei unabwendbaren Ereignissen. Wer bei Umzug einen privaten Umzugshelfer beschäftigt, der muss unter Umständen bei einem entstandenen Möbelschaden mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung haften. In der Regel haften nämlich private Helfer bei Umzügen nur beschränkt bei von Ihnen verursachten Schäden. Diesbezüglich gibt es mehrere Gerichtsurteile, die dies untermauern. Besitzt der Umziehende eine Hausratversicherung, so haftet meist diese.
Was tun bei entstandenem Schaden?
Zu allererst müssen die entstandenen Schäden schriftlich festgehalten werden. Fotos und Zeugen sind diesbezüglich immer von Nutzen. Sehr gut ist es, die zu transportierenden Gegenstände vor Beginn des Transportes zu fotografieren, bei Schäden dieselben nochmals. Das dient als Beweis bei Reklamationen sowohl beim Spediteur, als auch bei dessen Versicherer. Entstandene Schäden nach Erkennung am besten sofort dem Vorarbeiter mitteilen, später festgestellte Schäden müssen spätestens nach 14 Tagen gemeldet werden. Wichtig ist, dass in solchen Fällen sämtliche Mitteilungen schriftlich erledigt werden, telefonische oder mündliche Schadensmeldungen haben im Streitfall kaum Aussicht auf Erfolg. Bei kleineren Schäden ist es meist ausreichend dies dem Spediteur mitzuteilen. Ein Umzugshelfer als Zeuge ist auch nicht schlecht.
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